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Infos zur Kommunalwahl am 14. März 2021 in Gießen

Dies ist eine Linksammlung von Seiten mit Informationen zu den Wahlen am 14.März 2021.
Die Sammlung wächst und hat keinen Anpruch auf Vollständigkeit.
Für die Richtigkeit der Inhalte der verlinkten Seiten übernehmen wir keine Verantwortung.

 

Infos zum Wahlablauf und Wahlsystem

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Wer ist wahlberechtigt?

HGO

Wer in Hessen an der Kommunalwahl teilnehmen darf regelt hier die Hessische Gemeinde Ordnung (HGO)

§ 30 HGO – Aktives Wahlrecht

§ 32 HGO – Passives Wahlrecht

 

wählen dürfen deutsche Staatsbürger:innen und Staatsbürger:innen europäischer Mitgliedsstaaten

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre

Eine Neuerung betrifft die Mindestwohndauer in einer Kommune für das aktive und passive Wahlrecht: Um das aktive Wahlrecht ausüben zu können, wurde die Wohndauer von drei Monaten auf sechs Wochen reduziert. Für das passive wurde sie von sechs auf drei Monate verkürzt.

Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Menschen, sich durch Stimmabgabe an einer Wahl beteiligen zu können. Das passive Wahlrecht bezeichnet das Recht eines Menschen, sich als Kandidat bei einer Wahl aufstellen zu lassen. (FNP)

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Panaschieren & Kumulieren

Zur Kommunalwahl in Hessen gehört das sogenannte "Kummulieren & Panaschieren" - eine differenzierte Möglichkeit, Stimmen nicht nur an Listen, sondern auch an einzelne Personen zu vergeben.
Wir tragen hier ein paar Informationen zusammen.

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Welche Gremien stehen zur Wahl?

Gießener Bürgerinnen und Bürger wählen - je nach Wahlberechtigung - die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gießen, den Kreistag des Landkreises Gießen und ggf. einen Ortsbeirat in einem der fünf Ortsteile, sofern sie dort ihren Hauptwohnsitz haben.

2021 finden auch die Ausländerbeiratswahlen das erste Mal zeitgleich mit den oben genannten "Kommunalwahlen" statt. Gewählt wird sowohl der Ausländerbeirat der Stadt und des Landkreises Gießen. Wahlberechtigt sind Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit. (giessen.de)

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Briefwahl

Am 14. März wird in Gießen der Ausländerbeirat gewählt.

2021 finden auch die Ausländerbeiratswahlen das erste Mal zeitgleich mit den oben genannten "Kommunalwahlen" statt. Gewählt wird sowohl der Ausländerbeirat der Stadt und des Landkreises Gießen. Wahlberechtigt sind Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit.

giessen.de

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